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Dienstag, März 26, 2024
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Reiseruecktransport Versicherung

Eine Reiserücktransport Versicherung kann als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden, sie ist aber auch in vielen Reisekrankenversicherungen beziehungsweise Reiseunfallversicherungen enthalten. Sinn und Zweck dieser Versicherung ist es, die Kosten für einen Rücktransport ins Heimatland zu übernehmen. Dieser kann notwendig werden, wenn beispielsweise der Reiseteilnehmer während der Reise einen Unfall erleidet oder an einer plötzlich auftretenden Krankheit leidet. Auch Naturkatastrophen oder Unruhen beziehungsweise Krisen im jeweiligen Reiseland können dazu führen, dass Reisende verletzt werden und nicht mehr eigenständig ins Heimatland zurückkehren können.

In einem solchen Fall kann der Rücktransport sehr teuer werden. Oftmals sind die Reisenden nur noch eingeschränkt transportfähig und es müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden, um diese wieder ins Heimatland zu überführen. Wer beispielsweise bettlägerig ist, benötigt ein besonderes Flugzeug für den Heimtransport, wodurch mitunter Kosten von vielen Tausend Euro für den Transport entstehen können. Dies wird auch dadurch bedingt, dass einige Fluggesellschaften generell den Transport von Kranken oder verletzten Personen verweigern, da hierdurch teure Zwischenlandungen entstehen könnten und das Flugzeug speziell ausstaffiert werden muss. Unter Umständen muss also für den Rücktransport ein eigenes Flugzeug gechartert beziehungsweise bereitgestellt werden.

Für all diese Kosten kommt eine Reiserücktransportversicherung auf. Wie hoch deren Beiträge ausfallen, hängt zum einen vom Alter und eventuell vom Gesundheitszustand des Versicherten ab, andererseits aber auch davon, in welches Land er reist. Naturgemäß sind Reiserücktransportversicherungen innerhalb der EU wesentlich günstiger, als wenn der Versicherte beispielsweise nach Australien reist.

Wird die Reiserücktransportversicherung im Rahmen einer Reisekrankenversicherung abgeschlossen, sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme hoch genug angesetzt ist. Einige Versicherer setzen diese Summe mit lediglich 50.000 Euro an, was unter den oben genannten Umständen oftmals viel zu wenig sein kann. Die Differenz zu den tatsächlichen Rücktransportkosten müsste in diesem Fall der Reisende selbst übernehmen.

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