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Mittwoch, März 27, 2024
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Kidnap & Ransom Versicherung – Versicherungen

Kidnap & Ransom Versicherung

Bei dieser Versicherungsform handelt es sich um ein in Deutschland kaum bekanntes Modell. Sie wird auch als Entführungs- oder Lösegeldversicherung bezeichnet. Wie der Name bereits sagt, schützt diese Versicherung von den finanziellen Folgen einer Entführung. Diese können zum Beispiel dann entstehen, wenn die Entführer hohe Lösegeldsummen verlangen, welche die Hinterbliebenen beziehungsweise das Unternehmen, in dem der Entführte beschäftigt ist, nicht aufbringen können.

Um diese Risiken abzusichern, wurde die Kidnap & Ransom Versicherung entwickelt. Doch für welche Personen kommt eine solche Versicherung überhaupt in Frage?

Es kann sich hierbei sowohl um Mitarbeiter eines Unternehmens handeln, die beispielsweise in Krisengebiete abgestellt werden als auch um Privatpersonen, z. B. Kinder aus besonders vermögenden und bekannten Familien. Im ersten Fall wird die Versicherung meist vom Arbeitgeber für den Mitarbeiter abgeschlossen. Viele Unternehmen entsenden heute Mitarbeiter in Kriegs- oder Krisengebiete, damit diese bei Wiederherstellen der Infrastruktur behilflich sind. Dabei besteht immer die Gefahr, dass infolge der unstabilen Lage in solchen Gebieten Mitarbeiter entführt werden, um mit diesen Lösegeld vom betreffenden Unternehmen zu erpressen. Dagegen kann sich das Unternehmen durch den Abschluss einer Kidnap & Ransom Versicherung absichern.

Welche Leistungen gewährt eine solche Versicherung?

Die Kidnap & Ransom Versicherung kommt für alle Kosten auf, die infolge einer Entführung mit oder ohne Lösegeldforderung entstehen. Sie zahlt beispielsweise einen Ersatz für das Lösegeld, Belohnungen für die Festnahme der Täter, Kosten für Dolmetscher und Psychologen im Rahmen der Verhandlungsführung, aber auch die Kosten für die Genesung beziehungsweise psychische und physische Wiederherstellung des entführten Opfers.
Im gewerblichen Bereich kommt sie auch für Verluste auf, die das betreffende Unternehmen erleiden muss, wenn der entführte Mitarbeiter über einen bestimmten Zeitraum nicht mehr für das Unternehmen tätig sein kann.

Zusätzlich lässt sich bei beiden Fällen – gewerblich oder privat – mit der Versicherung vereinbaren, dass, wenn das Entführung Opfer zu Tode kommt, Leistungen an die Hinterbliebenen beziehungsweise an das Unternehmen, welches den Mitarbeiter beschäftigt hatte, ausgeschüttet werden.

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