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Dienstag, März 19, 2024
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Insolvenzversicherung – Versicherungen

Insolvenzversicherung

Die so genannte Insolvenzversicherung ist vor allem aus dem Reisegewerbe bekannt. Der Ausschluss dieser Versicherungsform ist seit einigen Jahren für Reiseveranstalter sogar gesetzlich vorgeschrieben. Auch für Club- und Vereinsreisen ist der Abschluss einer solchen Versicherung in vielen Fällen sinnvoll. Hier ist er allerdings nicht Pflicht. Ebenso verhält es sich bei Reiseveranstaltern, welche eine juristische Person des öffentlichen Rechts darstellen (zum Beispiel Gemeinden, Kirchen etc.). Auch sie unterliegen keiner Pflicht zum Abschluss einer Insolvenzversicherung.

Damit die Insolvenzversicherung im Schadensfall zum Tragen kommt, werden an die Teilnehmer der Reisen spezielle Sicherungsscheine ausgegeben. Sicherlich haben Sie sich auch schon gefragt, was es genau damit auf sich hat, wenn in Urlaubskatalogen und anderen Reiseprospekten von Reisesicherungsscheinen die Rede ist. Dabei handelt es sich genau um die angesprochene Nachweise, welche der Reiseteilnehmer zum Geltendmachen seiner Ansprüche im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters erhält.

Durch die Aushändigung der Sicherungsscheine kauft sich der Reiseveranstalter quasi von einer Haftung im Insolvenzfall frei. Das bedeutet konkret, dass der Teilnehmer der Reise im Insolvenzfall keinerlei Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter hat, sondern sich direkt an die zuständige Versicherung, welche den Sicherungsschein ausgegeben hat, wenden kann. Von dieser erhält der Reiseteilnehmer seine Kosten ersetzt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist außerdem, dass der Sicherungsschein einer Insolvenzversicherung bereits vom Reiseveranstalter an den Teilnehmer ausgehändigt werden muss, bevor dieser die erste Zahlung für die Reise leistet.

Ihnen als Teilnehmer an einer Reise ist also dringend angeraten darauf zu achten, dass der Reiseveranstalter Ihnen einen solchen Sicherungsschein aushändigt. Andernfalls müssen Sie davon ausgehen, dass er keine Insolvenzversicherung abgeschlossen hat. Muss der Reiseveranstalter daraufhin vor oder während der Reise Insolvenz anmelden, bleiben Sie als Teilnehmer unter Umständen auf den gesamten Kosten sitzen. Es wäre nicht das erste Mal, dass Reisende im Ausland festsitzen, weil der Reiseveranstalter währenddessen insolvent wurde.

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