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Tanzsteuer – Steuern

Tanzsteuer Wiki

Kaum ein Bürger in Deutschland weiß, dass es hierzulande immer noch eine Tanzsteuer gibt. Zwar ist dieser keine eigenständige Steuerform mehr, dennoch wird sie im Rahmen der Vergnügungssteuer erhoben. Diese Steuer existiert seit dem 19. Jahrhundert und wird grundsätzlich auf öffentliche Tanzveranstaltung erhoben. Steuerpflichtig ist der Veranstalter, der die Steuerabgaben an die zuständige Gemeinde abführt. Somit handelt es sich um eine kommunale Steuer. Die Rechtsgrundlage für diese Steuer hat sich immer wieder geändert, momentan gilt eine Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Kalkar von Mai 2009 als gültige Rechtsgrundlage.

Muss ich Tanzsteuer bezahlen?

Für welche Veranstaltungen muss Tanzsteuer entrichtet werden? Steuerpflichtig sind grundsätzlich Tanzveranstaltung jeglicher Art, sofern sie gewerblich sind. Außerdem müssen auch Striptease-Vorführungen und Darbietungen entsprechend versteuert werden.

Ausnahmen von der Tanzsteuer

Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen, bei denen grundsätzlich keine Tanzsteuer erhoben wird. Hierzu gehören Familienfeiern aller Art, außerdem Betriebsfeiern und sämtliche nichtgewerblichen Tanzveranstaltungen, worunter z. B. auch Vereinsfeiern fallen. Werden Tanzveranstaltungen von politischen Parteien, Organisationen des öffentlichen Rechts, Religionsgemeinschaften oder Gewerkschaften abgehalten, so fällt auch hierfür keine Tanzsteuer an. Gleiches gilt für Tanzveranstaltungen, deren Gewinn unmittelbar einem karitativen Zweck zugeführt wird. Hier kann auf Antrag von der Erhebung der Tanzsteuer abgesehen werden.

Berechnung der Tanzsteuer

Wie berechnet sich die Tanzsteuer? Üblicherweise wird diese Steuerart auf die Höhe des Eintrittsgeldes erhoben. Der Steuersatz beträgt momentan 22%, das heißt, für eine Eintrittskarte mit einem Preis von beispielsweise 50 Euro müssen momentan rund 11 Euro an Tanzsteuer entrichtet werden. Bei Veranstaltungen ohne direkte Eintrittsgelder kann die Tanzsteuer auch nach der Größe des für die Veranstaltung genutzten Raums berechnet werden. Dabei beträgt die Steuer pro angefangene 10 m² Fläche einen Euro. Bei Veranstaltungen, die im Freien stattfinden, sind es 0,60 Euro pro angefangene 10 m².

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