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Hundesteuer – Steuern

Hundesteuer

Ähnlich wie die Grundsteuer und andere Steuerarten wird auch die Hundesteuer von den Gemeinden erhoben. Daraus ergibt sich, dass von Gemeinde zu Gemeinde in Deutschland durchaus sehr unterschiedliche Steuerbeträge für das Halten von Hunden erhoben werden können.

Eine der heutigen Hundesteuer ähnliche Steuerform gab es bereits im ausgehenden Mittelalter, als Bauern für ihre Hunde das so genannte Hundekorn bezahlen mussten. Man erklärte damals die Hundesteuer damit, dass Hunde bei der Jagd entsprechende Dienste leisten und damit dazu beitragen, dass der Jäger einer reichere Beute machen kann. Im 19. Jahrhundert schließlich wurde die Hundesteuer erstmals flächendeckend und einheitlich in Deutschland eingeführt. Damals jedoch aus einem völlig anderen Grund:
Durch die immer weiter um sich greifende Tollwut und andere Tierseuchen wollte man die Hundezahl in Deutschland unbedingt verringern, weswegen die damals recht hohe Hundesteuer eingeführt wurde. Da Rüden öfter als Hündinnen von der Tollwut und anderen Seuchen befallen waren, mussten für diese nahezu doppelt so hohe Steuerbeträge entrichtet werden. In der Regel war es jedoch so, dass die Hunde von Mitgliedern des Königshauses sowie anderer Herrenhäuser von der Steuerpflicht ausgenommen waren.

Nach etwa 30 Jahren wurden die Steuersätze für die Hundesteuer zunächst wieder deutlich herabgesetzt, wodurch sich allerdings eine explosionsartige Vermehrung der Hunde in Deutschland ergab. Folglich wurde die Steuer bereits nach wenigen Jahren wieder so weit angehoben, dass sich kaum mehr jemand einen Hund leisten konnte.

Heute sind die Sätze zur Hundesteuer in den meisten Gemeinden je nach Anzahl der Hunde gestaffelt. Oft fallen für den ersten Hund relativ geringe Steuerbeträge an, die sich jedoch für jeden weiteren Hund, der im selben Haushalt gehalten wird, vervielfachen. Damit möchte man erreichen, dass die Anzahl der Hunde in Deutschland nicht wieder überhand nimmt. Außerdem werden bestimmte Hunderassen mit einem stark erhöhten Satz besteuert, zum Beispiel alle als Kampfhunde geltende Rassen. Die Hundesteuer verfolgt damit also zwei Ziele: Die Erhöhung der Gemeindeeinnahmen sowie die zahlenmäßige Begrenzung der innerhalb der Gemeinde gehaltenen Hunde.

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