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Kapitalherabsetzung – Finanzlexikon

Bei der Kapitalherabsetzung wird das Eigenkapital eines Unternehmens verringert. Dies wird in der Regel dann vorgenommen, wenn sich das Unternehmen in einer kritischen finanziellen Situation befindet und die Insolvenz abgewendet werden soll.
Um die Unternehmung wieder geschäftsfähig zu machen, werden dabei in der Regel zwei Schritte durchgeführt. Im ersten Schritt wird das Grundkapital der Gesellschaft herabgesetzt, um den bilanziellen Verlust auszugleichen und eine Unterdeckung zu vermeiden. Im zweiten Schritt erfolgt dann eine gegen Einlagen, in deren Rahmen neues Kapital von den bestehenden Anteilseignern oder neuen Investoren bezogen wird.
Kapitalherabsetzungen finden relativ selten statt und können als letztes Mittel zur Rettung einer Aktiengesellschaft verstanden werden.

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