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Handelsvertreter – Kredit und Finanzlexikon

Ein Handelsvertreter ist gemäß § 84 HGB ein selbstständiger Gewerbetreibender, der im Auftrag eines Dritten Geschäfte vermittelt. Es kann sich dabei um Versicherungen, Immobilien, den Verkauf von Telefonverträgen oder andere Dienstleistungen handeln.
Der wesentliche Unterschied zu einem Makler ist, dass der Handelsvertreter immer für denselben Auftraggeber arbeitet, während ein Makler eine Vielzahl unterschiedlicher Kunden in unregelmäßigen Zeitabständen oder auch nur einmalig betreut.
Handelsvertreter werden in der Regel vollständig auf Provisionsbasis bezahlt und sind so von einer möglichst großen Anzahl erfolgreicher Vertragsabschlüsse abhängig. Für den Auftraggeber stellt der Vertrieb über Handelsvertreter eine besondere Methode der Platzierung der eigenen Produkte im Markt dar, die zum Beispiel von Mobilfunkanbietern häufig genutzt wird.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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