Genossenschaften sind juristische Personen des Privatrechts. Jedes Unternehmen, das diese Rechtsform wählt, muss den Zusatz „e.G.“ im Namen tragen. Dies steht für „eingetragene Genossenschaft“. Genossenschaften sind durch das Genossenschaftsgesetz rechtlich geregelt. Sie müssen zwingend im Genossenschaftsregister eingetragen werden. Der Zweck einer Genossenschaft besteht darin, die Erwerbstätigkeit und deren Erfolg ihrer Mitglieder zu unterstützen. So existieren zum Beispiel Einkaufsgenossenschaften, die aus mehreren Mitglieder bestehen, die zusammen eine stärkere Einkaufsmacht realisieren können als im Alleingang und so Kostenvorteile erlangen können. Ebenso existieren Verkaufsgenossenschaften und Bankgenossenschaften. Um eine Genossenschaft gründen zu können, müssen mindestens sieben Mitglieder vorhanden sein. Die Organe, die eine Genossenschaft leiten, sind vom Gesetzgeber bestimmt und bestehen aus Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung.
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