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Mittwoch, April 17, 2024
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Courtage – Finanzlexikon

Als Courtage bezeichnet man eine Maklergebühr, welche der Makler nach erfolgreicher Vermittlung erhält. Bekannt ist die Courtage vor allem im Immobilienbereich, wo sie für die Vermittlung von Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Häusern und gewerblichen Objekten erhoben wird.
Auch bei der Vermittlung von Krediten wird häufig eine Courtage verlangt, die jedoch in den allermeisten Fällen in die monatlichen Kreditraten eingerechnet ist und demnach nicht direkt bei der Vermittlung des Geschäfts gezahlt werden muss. Die Courtage ist somit ein Bestandteil der Kreditnebenkosten und fließt mit in die Berechnung der Gesamtkreditkosten ein.
Unseriöse Kreditvermittler sind dabei oft ausschließlich auf die Courtage fixiert und verlangen diese unabhängig davon, ob der Kredit letztendlich vermittelt wird oder nicht.

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