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Ausfallrisiko – Kredit und Finanzlexikon

Unter dem Ausfallrisiko versteht man die Wahrscheinlichkeit mit der eine Forderung nicht mehr vom Schuldner zurückgezahlt werden kann.
Man unterscheidet zwischen Totalausfall und Teilausfall. Bei einem Totalausfall ist die gesamte Forderung uneinbringlich und beim Teilausfall wurde ein Teil schon bezahlt oder es ist damit zu rechnen, dass ein Teil der Forderung beglichen wird. (Beispiel Insolvenz).
Um einen Ausfall steuerlich geltend machen zu können ist ein erfolgloser Vollstreckungsversuch bzw. die Aufteilungsquote des Insolvenzgerichts notwendig. Bei dem Ausfallrisiko handelt es sich um eine statistische Größe die mit finanzmathematischen Mitteln errechnet wird. Größen die in die Berechung einfließen können sind neben der Bonität, Familienstand, Beruf, Alter u. ä.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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