2.9 C
München
Samstag, April 20, 2024
StartLexikon- Finanzlexikon

– Finanzlexikon

Man bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen als Zahlungsunfähig, wenn man nicht mehr in der Lage ist, einen bestimmten Betrag abzutreten. Der bestimmte Betrag ist gekoppelt an eine Rechnung, die das Unternehmen oder die Person noch zu zahlen hat. Ist man Unfähig, diesen betrag zu begleichen, wird man als Zahlungsunfähig eingestuft. Unternehmen und Personen können dann eine Insolvenz beantragen. Bei einer Insolvenz werden weitestgehenst alle laufenden Schulden getilgt. Diese Tilgung findet mithilfe eines Insolvenzverwalters statt. Dieser ist behilflich dabei, die Schulden zu zahlen. jedoch bezahlt er sie nicht selber oder rät Kredite zu holen, sondern tilgt die Schulden durch eventuelle Gewinne, die sich aus verkäufen von Betriebsgegenständen erzielen lassen.

Direktverweis auf den Begriff "" – einfach kopieren:

Beliebte Beiträge