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Wertermittlung – Finanzlexikon

Der Begriff Wertermittlung beschreibt die Berechnung eines Verkehrs –oder Beleihungswertes für ein von einem Kreditinstitut im Zuge einer Baufinanzierung beliehenes Finanzierungsobjekt. In der Regel werden langfristige Baufinanzierungen durch Grundschulden auf dem Finanzierungsobjekt abgesichert. Bei der Feststellung einer möglichen Finanzierungssumme werden im Vorfeld die bestehenden Sicherheiten bewertet. Im Rahmen von Immobilien wird eine Wertermittlung durchgeführt. Neben dem Grundstück wird dabei das Gebäude bewertet. Es werden jedoch auch zahlreiche Sicherheitsabschläge genommen, sodass der ermittelte Wert meist niedriger als der tatsächliche Wert des Gebäudes ist. Bei Wertermittlungen wird zwischen dem Sach –und Ertragswertverfahren unterschieden. Das Ertragswertverfahren wird in der Regel bei vermieteten Immobilien verwendet. Das findet in der Praxis bei Wohnhäusern Anwendung. Wertermittlungen werden häufig auf der Basis statistischer Werte durchgeführt.

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