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Amtlicher Handel – Kredit und Finanzlexikon

Der amtliche Handel, auch amtlicher Markt genannt, ist ein Begriff aus der Börsensprache. Er umfasst das Börsensegment, in dem alle auf dem Börsenmarkt zugelassenen Wertpapiere zum Kauf und Verkauf zugelassen werden.
Wer zum amtlichen Handel zugelassen werden will, muss hohe Hürden überwinden, denn die Voraussetzungen für die Zulassung sind sehr hoch. So müssen z.B. die Unternehmen seit mindestens 3 Jahren bestehen und das Eigenkapital des Unternehmens mindestens 1,25 Millionen Euro betragen. Ebenso muss die Zahl der Aktien 10000 betragen, der Streubesitz 25 %.
Der im amtlichen Handel durchgeführte Wertpapierhandel wird speziell von amtlichen Maklern abgewickelt. Diese ermitteln auch die Kurse für die Wertpapiere. Der amtliche Handel ist zudem eine Besonderheit der deutschen Börsen; auf ihn entfallen ca. 90 % des Börsenumsatzes.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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