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Vorratsaktie – Kredit und Finanzlexikon

Vorratsaktien werden bei den Börsenfachleuten auch Verwaltungsaktie oder Verwertungsaktie genannt. Das sind Aktien die zur Kapitalbeschaffung durch Firmen externe Menschen dienen, es handelt sich dabei meist um Banken. oder Entscheidungsgewalt wird dadurch nicht an dritte vergeben, aber die Haftung für eventuelle finanzielle Ansprüche anderer an die Firma. Der Einleger haftet nur mit seinen Einlagen. Der Zweck der Aktie besteht darin wenn der Bedarf an Kapital besteht ihn kurzfristig ausgleichen zu können, wenn die Vorratsaktien verkauft wurden.
Nach deutschen Gesetzen ist es verboten, dass eine deutsche Firma Vorratsaktien herausgibt, da es heißt damit ein verdeckter Erwerb eigener Aktien vorliegen würde.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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