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Mittwoch, April 17, 2024
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Sammelverwahrung – Finanzlexikon

Beim Kauf von Wertpapieren werden diese Papiere dem Käufer in der Regel nicht in Papierform ausgehändigt. Es erfolgt eine Einlagerung im Depot der Bank bzw. einer zentralen Sammelstelle einer Bank oder mehrerer Banken.

Bei einer Sammelverwahrung werden dabei nicht die einzelnen Papiere einem bestimmten Kunden zu geordnet. Vielmehr werden Papiere gleicher Art zusammengelegt und verwaltet. Dies spart dem Wertpapierkäufer . Die Einlagerung der Papiere ohne diese Girosammelverwahrung im Depot des Kunden bezeichnet man als Streifbandverwahrung.

Das gilt auch wenn der Kunde seine ursprünglich bei sich aufbewahrten Wertpapiere bei der Bank einliefert. Fordert der Einlieferer später seine Wertpapiere zurück, erhält er nicht die Originale der eingelieferten Papiere ausgehändigt sondern nur solche der gleichen Art.

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