Eine schriftliche Empfangsbekenntnis im Zahlungsverkehr wird als Quittung bezeichnet. Bei Kaufabschluß und anderen Zahlungsvorgängen wird eine Quittung ausgestellt.
In dieser sind Angaben über den Aussteller, dem Empfänger, die Zahlungsart, Bezeichnung der Dienstleistung oder der Ware sowie der Zahlungsbetrag und das Ausstellungsdatum enthalten. Der Verkäufer oder Zahlungsempfänger ist verpflichtet auf Verlangen des Käufers eine Quittung auszustellen.
Eine Quittung ist oft erforderlich als Nachweis über Bezahlung, dient aber auch als Beleg für Ämter und der Buchführung. Der normale Kassenbon, im Supermarkt zum Beispiel, zählt auch zur Quittung. Bei Waren mit Garantieanspruch besteht beim Kassenbon die Möglichkeit diesen noch zusätzlich durch einen Stempel des Verkäufers bestätigen zu lassen.
Durch eine Quittung wird bestätigt, das die Forderung durch Zahlung erloschen ist.
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