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Samstag, April 20, 2024
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Mietrecht – Mietkaution

 

    

Mietkaution 

Bei der Mietkaution – oft auch einfach nur als „Kaution“ bezeichnet – handelt es sich um eine Sicherheitsleistung, die der Mieter an den Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages zu zahlen hat. Diese Leistung dient dazu, eventuelle künftige Ansprüche des Vermieters abzusichern. Dabei könnte es sich zum Beispiel um Beschädigungen an der Mietsache handeln, deren Beseitigung der Mieter nicht zahlen will, beziehungsweise nicht zahlen kann. Die Kaution kann außerdem als Sicherheit herangezogen werden, wenn der Mieter den Mietpreis nicht mehr zahlen kann oder will.
Auch zur Mietkaution gibt es gesetzliche Bestimmungen, die sowohl von Seiten des Vermieters als auch von Seiten des Mieters einzuhalten sind. So darf die Höhe der Mietkaution maximal drei Monats-Kaltmieten betragen. Die Mietkaution muss nicht unbedingt in Form von Bargeld gezahlt werden, auch eine Bankbürgschaft muss vom Vermieter akzeptiert werden. Sollte die Kaution doch in bar gezahlt werden, so wird sie in der Regel auf ein Sparbuch eingezahlt. In diesem Fall erhält der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses sowohl die Kaution als auch die darauf angefallenen Zinsen ausgezahlt.

Grundsätzlich hat der Mieter das Recht, eine Ratenzahlung für die Mietkaution zu fordern. Dabei darf die Kaution auf bis zu drei gleiche Raten aufgeteilt werden. Die erste Rate ist dann bei Einzug fällig, die zweite und dritte Rate jeweils einen Monat später. Erbringt der Mieter eine größere Sicherheitsleistung als gesetzlich gefordert, so ist er dazu berechtigt, den über den gesetzlich festgelegten Maximalbetrag hinausgehenden Anteil vom Vermieter zurückzufordern – auch dann, wenn dieser Maximalbetrag berechtigt vom Vermieter einbehalten wird.

Inzwischen bieten einige Versicherungsgesellschaften so genannte Kautionsversicherungen an. Hierbei ist der Vermieter allerdings nicht gesetzlich dazu gezwungen, ein solches Angebot seitens des Mieters zu akzeptieren. Nur dann, wenn sich beide Seiten einig sind, kann eine solche Kautionsversicherung abgeschlossen werden. In diesem Fall haftet die Versicherung gegenüber dem Vermieter, falls die Kaution aus einem berechtigten Grund von diesem verwertet werden soll.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

Frage von Anonymen Teilnehmer

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