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Kurspflege – Kredit und Finanzlexikon

Auch als Kursstützung oder Kursintervention bezeichnet.
Es handelt sich dabei um Maßnahmen (Käufe oder Verkäufe) von Markteilnehmern (z.B. Banken), die das Ziel haben , den Börsenkurs eines Wertpapiers oder einer Währung innerhalb eines bestimmten Bereiches zu halten.
Durch eine Kurspflege soll ein starkes Ausschlagen der Börsenkurse verhindert werden. So werden bei einem unerwünscht starken Kursaufschwung entsprechende , Wertpapiere oder Rohstoffe verkauft, bei einem Kurssturz dementsprechend gekauft.
Die Kurspflege ist nur innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Er dar nicht zu Kursmanipulationen führen. Diese ist durch die Gesetzgebung in Bezug auf Insiderhandel mit Wertpapieren verboten (§ 20a WpHG).
Kurspflege wird vor allem im Interesse der Anleger betrieben.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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