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Kommanditgesellschaft – Kredit und Finanzlexikon

Die Kommanditgesellschaft ist eine im Handelsregister eingetragene Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. In der Kommanditgesellschaft sind zwei Gesellschaftertypen zu unterscheiden. Ein Teil der Gesellschafter haftet gegenüber Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt (dieser wird Komplementär genannt), während bei dem anderen Teil die Haftung auf einen Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditist).
Die KG entsteht im Innenverhältnis bereits mit Abschluss des Gesellschaftervertrages, im Außenverhältnis hingegen erst mit Eintragung ins Handelsregister oder mit einvernehmlicher Aufnahme der Geschäfte. Die Eintragung der Gesellschaft erfolgt in Abteilung A des Handelsregisters.
Eine KG, deren Komplementär eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, ist eine sog. & Co.KG.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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