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Joint Venture – Kredit und Finanzlexikon

Unter Joint Venture, zu deutsch Gemeinschaftsunternehmen, versteht man die Gründung einer rechtlich neuen Gesellschaft an der sich die Gründungsgesellschaften mit ihrem Kapital beteiligen. Ziele eines Joint Ventures sind unter anderem Synergieeffekte zu erwirtschaften um damit Kosten zu sparen, Wettbewerbsvorteile gegen Konkurrenten zu nutzen und Risiken zu streuen. Darüber hinaus können oft neue Technologien und Absatzmärkte erschlossen werden. Oft werden Joint Ventures gegründet um einen Markt im Ausland zu erschließen, wenn Firmen dort keine Tochtergesellschaften gründen dürfen oder wollen. Hier werden dann Kooperationen mit ansässigen, einheimischen Firmen eingegangen. Die Vorteile eines Joint Ventures bestehen vor allem darin, dass die betreffenden Firmen durch die Gründung einer neuer Firma zwar miteinander kooperieren aber dennoch rechtlich und organisatorisch autonom bleiben.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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