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Insidergeschäft – Kredit und Finanzlexikon

Bei einem Insidergeschäft handelt es sich um einen Begriff aus der Finanzwelt. Hierbei werden Börsengeschäfte besonders auf dem Aktienmarkt durch die Verwendung von Informationen, die für andere unbekannt sind, getätigt. Das durchführen von Insidergeschäften ist direkt in Deutschland und in anderen Ländern eine Straftat und daher verboten.
Daher gibt es folgende Regeln:

Es ist nicht erlaubt durch die Verwendung von Insiderinformationen Wertpapiere oder Aktien für sich selber oder eine dritte Person zu kaufen oder zu verkaufen

Es ist verboten anderen Insiderinformationen unerlaubt mitzuteilen oder sie ihnen zugänglich zu machen

Es ist kein nicht erlaubt jemanden anderen auf Grund besonderer Informationen dazu zu verleiten Insiderpapiere für sich oder für andere zu empfehlen, zu kaufen oder zu verkaufen.

Hält sich jemand nicht an diese drei Regeln und das kommt heraus, kann es entweder eine Geldstrafe geben oder bis zu fünf Jahre Gefängnis nach sich ziehen.

Direktverweis auf den Begriff "Insidergeschäft" – einfach kopieren:

Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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