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Fungibilität – Kredit und Finanzlexikon

Waren oder Vermögenswerte sind fungibel, wenn sie auf Grund ihrer Beschaffenheit, ihres Wertes oder ihres Ansehens vertretbar sind und unkompliziert gegen andere Waren oder Vermögenswerte gleicher Art ausgetauscht werden können. Die Fungibilität einer Ware ist die unabdingbare Voraussetzung, damit ein Handel an der Börse möglich ist. Bei einem Austausch fungibler Waren profitiert kein Handelspartner von einem Vorteil oder erleidet einen Nachteil, da der Wert des gehandelten Gutes hierdurch nicht gesteigert oder verringert werden kann.
Fungible Wertpapiere werden auch als bezeichnet und in einem offenen Depot entweder in oder in Girosammelverwahrung aufbewahrt. Durch die Fungibilität des Wertpapiers ist gewährleistet, dass ein Handel unkompliziert und kostengünstig für alle Beteiligten abgewickelt werden kann, da auf die Aushändigung der Wertpapiere verzichtet werden kann und lediglich eine elektronische Umbuchung nötig ist.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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