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Samstag, April 20, 2024
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Wechselkursmechanismus II / WKM II – Finanzlexikon

Beim Wechselkursmechanismus II handelt es sich um ein Abkommen der Mitgliedsländer der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion – kurz WWU.

Ebenfalls in dieses Abkommen involviert sind die restlichen Staaten, welche zur Europäischen Union gehören, aber noch nicht den Euro eingeführt haben. Hauptaufgabe des Wechselkursmechanismus II ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen – insbesondere im Hinblick auf die – zwischen den Ländern der EU, die bereits den Euro eingeführt haben und denen, die noch darauf warten, zu regeln beziehungsweise zu koordinieren.
Davon sollen auch die Wechselkurse zwischen den unterschiedlichen Währungen profitieren, so können zum Beispiel zu starke Schwankungen und Kursunterschiede vermieden werden.

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