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Warenterminkontrakt – Kredit und Finanzlexikon

Unter einem Warenterminkontrakt versteht man einen Vertrag auf die Lieferung einer Ware in einer bestimmten Menge, zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem festgelegten Preis.

In der englischsprachigen Wirtschaft spricht man hierbei auch von einem „Commodity Future“. Je nach Bedarf kann ein solcher sowohl darüber geschlossen werden, die Ware zu liefern, als auch darüber, die Ware abzunehmen. Letzteres bezeichnet man als Long-Position, da der Abnehmer hierbei sozusagen am längeren Hebel sitzt, weil er entscheidet, ob und wann der Vertrag erfüllt werden soll. Folgerichtig heißt die Position des liefernden Vertragspartners „Short-Position“.

Warenterminkontrakte werden üblicherweise an einer gehandelt. Am Tag, an dem der Kontrakt fällig wird (der so genannte Erfüllungstag) liefert der Verkäufer die Ware (auch als Basiswert bezeichnet) und der Käufer tätigt die Bezahlung.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

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Frage von Helga am 01. November 2010

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