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Mittwoch, April 17, 2024
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Veruntreuung – Finanzlexikon

Der Begriff Veruntreuung wird meist im Finanzbereich gebraucht. Es handelt sich hierbei um eine illegale Vorgehensweise, die in etwa vergleichbar mit einer Unterschlagung oder einem Diebstahl ist.

Dabei besteht jedoch der Unterschied, dass bei einer Veruntreuung dem Täter der veruntreute Gegenstand bereits anvertraut worden ist.

Beispiel:
ein Mitarbeiter eines Unternehmens wird damit beauftragt, Waren einzukaufen beziehungsweise die Finanzen für den Wareneinkauf zu verwalten. Zweigt er sich davon Gelder für den eigenen Gebrauch ab, handelt es sich hierbei nicht um einen Diebstahl, sondern um eine Veruntreuung, da dem Mitarbeiter die veruntreuten Gegenstände (in diesem Fall das Geld) zuvor bereits anvertraut wurden.

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