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Universalbank – Kredit und Finanzlexikon

Unter einer Universalbank versteht man ein Kreditinstitut, welches alle üblichen Vermögens- und Bankdienstleistungen anbietet.
Dazu zählen z. B. die Bereitstellung und Durchführung von bargeldlosen Zahlungstransaktionen, die Vergabe von Privat- und Geschäftskrediten, das Einlagen- und Pfandbriefgeschäft, das Diskontgeschäft sowie die Bereitstellung und das Management von Wertpapierdepots. Zunehmend zählt dazu auch die Bereitstellung von Möglichkeiten zur Teilnahme am elektronischen Zahlungsverkehr, z. B. durch Internetbanking. Diese Geschäfte einer Universalbank werden im Kreditwesengesetz (kurz: KWG) geregelt.
Die Universalbank ist außerdem dazu verpflichtet, ihre Kunden in ausreichendem Maß über die anfallenden Gebühren und Entgelte für einzelne Dienstleistungen zu informieren.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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