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Damnum – Kredit und Finanzlexikon

Unter einem Damnum versteht die Gebühr, die im Zusammenhang mit der Vergabe eines Kredites erhoben und vom Auszahlungsbetrag des Kredites abgezogen werden kann. Durch ein Damnum deckt die Bank Kosten, die ihr z.B. für die Beschaffung oder die Bereitstellung der Kreditmittel entstehen. Auch Verwaltungsgebühren können durch das Damnum getragen werden. Die Höhe des Damnums hängt von der Art des Kredites und den Konditionen der Bank ab und wird in Prozent des nominalen Kreditbetrages angegeben. Vor dem Abschluss des Kreditvertrages sollte ermittelt werden, wie hoch das Damnum tatsächlich ist, so dass dies bei der Festlegung des Kreditbetrages berücksichtigt werden kann. Andernfalls kann es möglich sein, dass durch den Abzug des Damnums der Finanzierungsbedarf des Kreditnehmers nicht mehr gedeckt ist und der aufgenomme Kreditbetrag nicht mehr ausreicht.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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