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Eigenheimzulage – Kredit und Finanzlexikon

Die Eigenheimzulage war eine staatliche Fördermaßnahmen für den Kauf oder den Bau einer Immobilie, die bis Ende 2005 beantragt werden konnte.
Seit Anfang 2006 kann sie nicht mehr neu beantragt werden, es werden jedoch alle Anträge, die bis Ende 2005 gestellt wurden, weiterhin bearbeitet und die Leistungen der bereits laufenden Förderungen weiter ausgeschüttet. Die Höhe der gewährten Eigenheimzulage bemaß sich nach verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel der Größe der Wohnung beziehungsweise des Hauses, dem Einkommen der Antragsteller oder der Anzahl deren Kinder.
Der Staat wollte damit vor allem junge Familien fördern und zum Kauf von Wohneigentum bewegen.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

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