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Funktionsprinzip der Tagesanleihen – Ratgeber Finanzen

Funktionsprinzip der Tagesanleihen

Neben , -schatzbriefen oder auch zählen auch Tagesanleihen zu den Anlagemöglichkeiten, die die Bundesrepublik Deutschland den Verbrauchern bietet. Tagesanleihen werden dabei täglich verzinst und sind ebenso täglich verfügbar, der jeweils tagesaktuelle Zinssatz ist dabei vom offiziellen Interbanken-Zinssatz „ “ abhängig. Tagesanleihen werden von der BRD über die Deutsche Finanzagentur erst seit Juli 2008 herausgegeben und sind damit – im Vergleich zu anderen Wertpapieren und Anlagemöglichkeiten des Staates – ein relativ neues Produkt. Sie zählen dabei zu einer der sichersten Geldanlagen überhaupt.

Daten und Fakten zu den Tagesanleihen

Tagesanleihen laufen unter der International Securities Indentification Number (ISIN) DE0001030070. Die Mindestanlage muss dabei 50 Euro betragen, wenn erstmals Geld in solcher Form angelegt wird. Bei Wiederanlagen aus Bundeswertpapieren, egal ob aus Tagesanleihen oder anderen Anlagemöglichkeiten, die bereits in einem Schuldbuchkonto der verwahrt werden, kann der Mindestbetrag beliebig sein – somit können auch Kleinstbeträge in Tagesanleihen investiert werden. Hinsichtlich der maximalen Orderhöhe gelten für den Kauf dieser Tagesanleihen eine Summe von 250.000 Euro je Käufer und Geschäftstag (außer bei Wiederanlagen – hier ist die maximale Orderhöhe unbegrenzt) und für den Verkauf eine Summe von maximal einer Million euro Nennwert je Anleger und Geschäftstag. Die Laufzeit der Tagesanleihen ist unbefristet, wobei der Zinstermin immer der 31. Dezember eines Jahres ist. Die tägliche Verzinsung ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird im Folgenden weiter erörtert. Tagesanleihen werden im Schuldbuchkonto der Finanzagentur verwahrt, der Kauf erfolgt per Überweisung zu dem Tagespreis, der am Tag des Geldeingangs (nicht am Tag der Überweisung) gültig ist. Der Verkauf hingegen kann über verschiedene Wege erfolgen. Er ist via Telefon, wie Post mit dem Formular „Rückgabe Tagesanleihe“, das man auf der Website der Finanzagentur findet, oder auch gleich online möglich. Der Verkaufspreis richtet sich dabei jeweils nach dem Tagespreis des nächsten oder übernächsten Geschäftstages – abhängig davon, zu welchem Zeitpunkt der Verkaufsauftrag bei der Finanzagentur eingeht. Die Tagespreise können in den Tageszeitungen, bei den Börseninformationsdiensten, im Teletext der ARD oder auch auf der Website der Bundesrepublik Deutschland / Finanzagentur GmbH eingesehen und verfolgt werden. Sowohl der Kauf und die Verwahrung als auch der Verkauf von Tagesanleihen sind dabei kostenlos, da sie nur über die Deutsche Finanzagentur erfolgen können.

Die Errechnung der (Tages-)Zinssätze

Generell wird der Tageszinssatz der Tagesanleihe aus dem Referenzwert EONIA errechnet. Dabei gelten verschiedene Kriterien:

− liegt der EONIA bei genau 2,000 % oder darunter, so werden davon weitere 0,15 Prozentpunkte abgezogen, um den jeweiligen Tageszinssatz zu erhalten, wobei dieser Tageszinssatz nicht unter 0 % fallen darf.
− Liegt der EONIA zwischen 2,000 % und 6,000%, so wird dieser Wert mit dem Faktor 0,925 multipliziert, um den entsprechenden Tageszinssatz zu erhalten.
− Liegt der EONIA hingegen bei 6,000 % oder darüber, so werden von diesem Satz 0,45 Prozentpunkte abgezogen, um den entsprechenden Tageszinssatz zu erhalten.

Um daraus die tägliche Verzinsung zu erhalten, wird der Tageszinssatz durch 360 geteilt. Dementsprechend wächst der Tagespreis jeden Tag um ein Dreihundertsechzigstel des jeweiligen Tageszinses. Somit werden alle über das Jahr anfallenden Zinsgutschriften auf Basis eines Ausgangswertes von 100 % (gültig zum 1. Januar) zusammengerechnet. Der durchschnittliche Tageszins der Tagesanleihe beträgt dabei 3,91 %, ausgehend vom Zeitpunkt der ursprünglichen Auflegung im Jahr 2008. Was sich dabei sehr kompliziert anhört, unterliegt im Grunde einer einfachen Formel: Das Produkt aus Nennwert und dem aktuellen Tagespreis in Prozent ergibt das aktuelle Anlagevermögen.

Das Verhalten der Tagesanleihe beim Jahreswechsel

Da immer zum 1. Januar eines Jahres ein Tagespreis von 100 % zur Berechnung zugrunde gelegt wird, fällt der Tagespreis, wenn die Tagesanleihe nicht ausbezahlt/verkauft wird, beim Jahreswechsel wieder auf diese 100 % zurück. Ein Beispiel: Bei einer von 100 Euro zum 1. Januar eines Jahres und einer Rendite von 3 % im Jahr beträgt der Tagespreis an diesem 1. Januar 100 % mit einer Anlagesumme und einem Nennwert von 100 Euro. Am Ende des Jahres, zum 31. Dezember, beträgt der Jahresendpreis dann 103 % bei einem Vermögenswert von 103 Euro und einem Nennwert von 100 Euro, es konnte also ein Zinsertrag von 3 Euro erwirtschaftet werden. Wird die Tagesanleihe nun nicht verkauft, sondern weiter gehalten, so werden die Zinsen, die vorangehend erwirtschaftet worden sind, zum 1. Januar des Folgejahres automatisch in neue Anteile der Tagesanleihe angelegt und damit steigt der Nennwert. Der Tagespreis liegt damit am 1. Januar wieder bei 100 %, der Vermögens- und der Nennwert betragen dann jedoch 103 Euro. Erfolgt in diesem Folgejahr dann eine weitere Haltung und eine Rendite von erneut 3 %, so liegt der Jahresendpreis erneut bei 103 %, der Vermögenswert jedoch bei 106,90 Euro bei einem Nennwert von 103 Euro. Der Zinsertrag beträgt in diesem Jahr also bereits 3,90 Euro, usw.

Die Versteuerung der Tagesanleihen

Auch Tagesanleihen müssen, wie die Erträge aus anderen Wertpapieren auch, versteuert werden. Dabei unterliegen die Zinserträge beim Verkauf einer Tagesanleihe bzw. am Zinstermin (31. Dezember eines Jahres) den Regelungen der Abgeltungssteuer. Somit müssen 25 % Abgeltungssteuer sowie der persönliche Satz zur Kirchensteuer und ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf Zinserträge aus Tagesanleihen gezahlt werden. Werden die Tagesanleihen nicht verkauft, so werden die Zinsen abzüglich der Steuern nicht ausgezahlt, sondern automatisch in Form neuer Anteile an der Tagesanleihe gutgeschrieben, somit erhöht sich der Nennwert der Tagesanleihe. Sofern der so genannte „Verlustverrechnungstopf“ negative Erträge aufweist oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung/ ein Freistellungsauftrag bei der Finanzagentur vorliegen, findet keine statt.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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