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Haftpflichtversicherung – Kredit und Finanzlexikon

Bei einer Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherung die den Versicherungsnehmer vor finanziellen Nachteilen durch einen an ihn gerichteten Schadenersatzanspruch schützen soll. Es besteht ein Anspruch wenn der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflicht verletzt hat bzw. durch sein Verhalten Gefahren entstanden sind wodurch dritte verletzt worden sind. Darüber hinaus gewährt die Versicherung keinen Schutz wenn die Sorgfaltspflicht durch Alkohol, Drogen oder anderes verletzt wurde, da es sich dabei um grobe Vernachlässigung handelt. Die Versicherung wird zwar gegenüber des Dritten bezahlen aber von ihrem Versicherungsnehmer den gezahlten Betrag zurück fordern. Haftpflichversicherung für Personen ist keine Pflicht, aber für PKW, Firmen und Hundehalter schon, da der Gesetzgeber diese für Bereiche mit besonderen Gefahren hält.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

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Frage von Helga am 01. November 2010

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