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Mit Riester in die eigenen vier Wände – Kredit & Finanz-Ratgeber

Mit Riester in die eigenen vier Wände
Tipp von Redaktion am 30. Dezember 2008

Angehenden Eigenheimbesitzern steht seit neuestem ein weiteres Finanzierungsinstrument zur Verfügung: Die Eigenheimrente ermöglicht es, staatliche geförderte Altersvorsorgeverträge zur Finanzierung selbstgenutzten Immobilieneigentums zu nutzen. Bestehende Vertragsguthaben können dabei in Zukunft ebenso zur Tilgung einer Hypothek verwendet werden wie die laufenden Einzahlungen. Die Kombination aus staatlichen Zuschüssen und steuerlichen Vorteilen macht den „Wohn-Riester“ dabei besonders attraktiv.
Die Riester-Zulage wird jedem Sparer gewährt, der vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag einbezahlt – maximal 2100 Euro und mindestens 60 Euro im Jahr. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus einer Grundzulage in Höhe von 154 Euro jährlich sowie einer Kinderzulage, die sich auf 185 Euro bzw. 300 Euro bei nach 2007 geborenen Kindern beläuft. Die Einzahlungen in die Verträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden.
Entnimmt ein Riester-Sparer die Vertragsguthaben zur Immobilienfinanzierung, werden die Verträge fiktiv weitergeführt und mit dem gesetzlichen Garantiezins verzinst. Bis zum Beginn der Auszahlungsphase – diese kann ab dem 61. Lebensjahr beginnen – müssen die entnommenen Guthaben nebst Zinsen dann wieder in den Vertrag zurückbezahlt werden. Geschieht dies nicht, droht eine Steuerschuld gegenüber dem Fiskus im Alter: Die Riester-Rente wird in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz des Vertragsinhabers versteuert – auch wenn sie nur fiktiv ausbezahlt wird.
Die Eigenheimrente ermöglicht es erstmals, die Tilgungsleistungen für eine selbstgenutzte Immobilie von der Steuer abzusetzen. Bislang war dies nur bei zur Vermietung genutzten Objekten der Fall. Insbesondere für Familien stellt darüber hinaus auch die Zulage eine spürbare Entlastung dar. Aktuell dürfte der „Wohn-Riester“ für die meisten allerdings noch nicht sein: Bis zum Jahr 2010 dürfen nur Entnahmen getätigt werden, die sich auf mindestens 10.000 Euro belaufen.
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