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ETFs: Klumpen- und Kontrahentenrisiko beachten – Kredit & Finanz-Ratgeber

ETFs: Klumpen- und Kontrahentenrisiko beachten
Tipp von Redaktion am 23. Dezember 2008

Börsengehandelte Investmentfonds –kurz ETFs -verzeichnen wachsende Präsenz in deutschen Anlegerportfolios. Die erst seit einigen Jahren flächendeckend in Deutschland verfügbaren Anlagevehikel bestechen dabei durch eine Kombination aus hoher Transparenz, geringen Kosten und fortlaufender Handelbarkeit. Im Gegensatz zu Zertifikaten beinhalten sie auch kein Emittentenrisiko, da sie rechtlich als Sondervermögen agieren, wodurch sie auch für den langfristigen Vermögensaufbau geeignet sind. Auch ETFs allerdings sind nicht frei von Risiken. Abgesehen vom allgemeinen Marktrisiko tragen ETF-Besitzer auch Risiken, die aus der Konstruktion der Fonds resultieren. Um einen bestimmten Index – z.B. den Deutschen Aktienindex – mit einem so geringen Tracking Error wie möglich nachzubilden, bedienen sich die Fonds nicht nur der im Index enthaltenen Aktien, sondern schließen mit einem Teil des Fondsvermögens Termin- und Swap-Geschäfte mit anderen Finanzintermediären ab. Derartige Transaktionen sind immer mit dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Geschäftspartners verbunden – dem so genannten Kontrahentenrisiko. Anleger sind gut beraten, vor dem Erwerb eines Indexfonds einen Blick in die Emissionsbedingungen zu werfen und sich Klarheit darüber zu verschaffen, wie groß der Anteil des Fondsvermögens ist, der in derartigen Geschäften angelegt wird.
Der Emissionsprospekt gibt über ein anderes Risiko ebenfalls Aufschluss: ETFs behalten sich gelegentlich vor, einen Index in wesentlichen Teilen durch den Erwerb der Indexschwergewichte abzubilden. Im schlimmsten Fall kann dann eine einzige Aktie 40 Prozent des Fondsvermögens ausmachen. Anleger sollten sich hier die Mühe machen und einen Blick ins Detail vornehmen – böse Überraschungen können dadurch vermieden werden.
Fazit: ETFs sind die Anlage der Zukunft und aus der Investmentlandschaft nicht mehr wegzudenken. Eine kritische Betrachtung allerdings ist auch bei Indexfonds zwingend notwendig.
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