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Foerderung fuer fortgeschrittene Studenten durch Bildungskredite

Die Möglichkeit, einen Bildungskredit zu beanspruchen, richtet sich vor allem an junge Menschen in einer Ausbildung oder einem Studium, die bereits eine fortgeschrittene Ausbildungsphase erreicht haben. So eignet sich diese Kreditart, die von KfW vergeben wird, etwa dazu, nach Ablauf des BAföGs oder der Bezüge aus einem Bildungsfonds die Zeit bis zum Ende des Studiums finanziell zu überbrücken. Zudem eignet er sich für Masterstudenten, die keinen Anspruch auf BAföG oder eine Förderung durch den Bildungsfonds haben. Der Kredit wird zwar grundsätzlich von der vergeben, entsprechende Anträge können jedoch bei verschiedenen Banken und Sparkassen gestellt werden, die mit der KfW zusammenarbeiten. Die Grundlage für den Bildungskredit bildet die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits vom .

Vorraussetzungen und Antragsstellung

Um einen Bildungskredit beantragen zu können, muss der oder der Auszubildende einen Nachweis erbringen, dass er sich in der Schlussphase der jeweiligen Ausbildungsart befindet. Für Studenten bedeutet das, dass sie sich mindestens im Masterstudium oder im Hauptstudium eines Studiengangs der älteren Studienordnungen (Diplom, Magister) befinden müssen, Auszubildende müssen sich in den den letzten 24 Monaten ihrer Lehre befinden. Für Schüler gelten zudem folgende Vorraussetzungen: Sie müssen volljährig und maximal 35 Jahren alt sein, die Ausbildung muss in Vollzeit absolviert werden und derart sein, dass sie auch auf der Grundlage des BAföG förderungsfähig wäre. Eine Antragsstellung ist auch dann möglich, wenn es sich nicht um die erste Ausbildung, die absolviert wird, handelt. Mit dem Antrag müssen die Kopie des Personalausweises, eine Schulbescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist und Auskunft über die Gesamtdauer der Lehre und den angestrebten Abschluss gibt, sowie gegebenenfalls ein Nachweis über einen vorangehenden Berufsabschluss beigelegt werden. Die Vorraussetzungen, die Studenten zu erfüllen haben, unterscheiden sich je nach Art der Studiums, so ist prinzipiell auch die Förderung eines Bachelorstudiums möglich. Detaillierte Angaben zu den Vorraussetzungen und zu den jeweiligen Unterlagen, die mit dem Antrag eingereicht werden müssen, findet man auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes.

Der Antrag auf einen Bildungskredit kann entweder sofort beim Bundesverwaltungsamt (BVA) oder bei einer kooperierenden Bank gestellt werden, die Unterlagen zur Antragsstellung werden dann an das BVA, bzw. an die KfW weitergeleitet. Auf der Internetseite des BVA findet man einen entsprechenden Vordruck, der eingereicht werden kann. Die Antragsstellung sollte frühestens 6 Wochen vor Eintritt in die förderungsfähige Phase erfolgen, dann die Förderung erst dann ausgezahlt werden kann, wenn diese Phase erreicht worden ist. Binnen 14 Tagen nach – oder gleich mit der Antragsstellung sollten dann alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Nach der Antragsstellung werden die Unterlagen überprüft, das kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Wird der , so erhält der Schüler oder Student eine Zusage inklusive verschiedener Kreditangebote. Innerhalb von circa 5 Wochen muss der Vertrag dann durch den Antragssteller angenommen werden, wird diese Frist nicht eingehalten, erlischt das Kreditangebot, ein späterer Neuantrag ist jedoch möglich.

Eine Besonderheit beim Kreditantrag: Die Legitimierung

Damit der Kreditvertrag gültig wird, muss er vom Antragssteller unterschrieben werden – und diese Unterschrift muss legitimiert werden. Eine Legitimationsprüfung erfolgt bei einer der kooperierenden Banken (außer Postbank) durch Aufsicht eines Mitarbeiters, das bedeutet, dass der Vertrag im Beisein eines solchen Bankenmitarbeiters unterschrieben werden und durch ihn beglaubigt werden muss. Zusätzlich prüft er den Personalausweis des Antragsstellers. Alternativ kann diese Legitimation beim Studentenwerk erfolgen. Für Studenten oder Auszubildende, die sich im Ausland aufhalten, gilt die Regelung, dass eine Legitimation auch durch selbstgewählte Notare, europäische Generalkonsulate oder Botschaften, Niederlassungen deutscher Banken, durch Banken mit Hauptsitz in einem der Mitgliedsstaaten der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes oder auch durch Banken, die ihren Hauptsitz in Ländern haben, in denen gleichwertige Anforderungen bei Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gelten, vorgenommen werden kann. Bezüglich der letztgenannten Banken kann eine Liste zulässiger Länder/Institute auf der Internetseite der eingesehen werden.

Die Auszahlung des Bildungskredits

Die Gesamthöhe des vergebenen Bildungskredits beträgt mindestens 1.000 Euro und maximal 7.200 Euro, die Auszahlung kann nicht einmalig erfolgen, sondern wird in bis zu 24 monatlichen Raten in einer Höhe von wahlweise 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro ausgezahlt. Zusätzlich kann eine Einmalaufwendung in Höhe von bis zu 3.600 Euro erfolgen, dazu muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Diese Einmalaufwendung ist beispielsweise zur Finanzierung von Laptops oder zur Unterstützung für Auslandsaufenthalte gedacht. Sobald der vollständig ausgefüllte, unterschriebene und legitimierte Kreditantrag beim BVA/der KfW vorliegt, kann die erste Auszahlung erfolgt, in der Regel wird diese binnen 3 Tagen nach dem Vorliegen des Antrags auf das Konto des Antragsstellers überwiesen. Besonderheiten zur Auszahlung: Die Raten erfolgen nicht auf ein Konto einer Ausbildungsstätte, sondern nur an Auszubildende selbst. Zudem sind während der Zeit der Auszahlung keine Änderungen der entsprechenden Modalitäten möglich.

Die Rückzahlung des Bildungskredits

Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung und erfolgt immer in monatlichen Raten von 120 Euro und somit einkommensunabhängig. Höhere oder frühere Rückzahlungen sind jederzeit kostenfrei möglich. Die entsprechenden Zinsen werden halbjährlich, jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober, festgeschrieben, eine entsprechende Mitteilung – auch über die jeweilige Zinshöhe – erfolgt durch die KfW.

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