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Samstag, März 16, 2024
StartFragen und Antwortenverschiedene Arten von Sparvertraegen

verschiedene Arten von Sparvertraegen

Unter den Begriff des Sparvertrags fallen in Deutschland viele verschiedene Produkte, so dass der Sparvertrag als eine Art Überbegriff betrachtet werden kann. Meistens wird dieser Begriff jedoch hinsichtlich einer Geldanlage gebraucht, die grundsätzlich entsprechend des Verfahrens des Sparkontos funktioniert, jedoch verschiedenen Einschränkungen bezüglich seiner Verfügbarkeit unterliegt. So unterscheidet man etwa in Sparverträge mit stetig über die Laufzeit hinweg ansteigenden Zinsen und Sparverträge, bei deren Vertragsabschluss gleichzeitig eine Kündigungsfrist festgeschrieben wird.

Die verschiedenen Arten von Sparverträgen

Im Folgenden sollen einige Möglichkeiten Sparverträge abzuschließen vorgestellt werden.

Das Ratensparen oder der Banksparplan

Ratensparverträge sind so konzipiert, dass über eine bestimmte, festgeschriebene Laufzeit hinweg regelmäßig bestimmte, ebenfalls festgelegte, Raten in diesen Vertrag eingezahlt werden. Das Sparen erfolgt hierbei also auf eine ähnliche Weise, wie es etwa bei Kapitallebensversicherungen der Fall ist. Die Auszahlung erfolgt dabei in der Regel erst nach Ende der Laufzeit, ein vorzeitiger Zugriff ist meist nicht vorgesehen, wie es beispielsweise bei Sparbüchern gehandhabt wird. Je nach Kreditinstitut, bei dem der Ratensparvertrag abgeschlossen wird, sind dabei Zinsstaffelungen, Bonuszahlungen am Ende der Laufzeit, eine variable oder eine feste Verzinsung, Sondereinzahlungen und verschieden lange Kündigungsfristen möglich. Um die besten Konditionen für sich beanspruchen zu können, sollte deshalb immer ein Vergleich verschiedener Angebote erfolgen, nachdem man sich seine Vorstellungen klar verdeutlicht hat. So unterscheiden sich die Ratensparverträge der Anbieter etwa auch in der Höhe der Zinsen, die auf das Kapitalvolumen gezahlt werden.

Das Wachstumssparen

Bei Sparverträgen, die mit einem verbunden sind, handelt es sich um Geldanlagen, bei denen die Zinshöhe innerhalb der vereinbarten Laufzeit kontinuierlich angehoben wird – und somit nicht nur höhere Zinsen, sondern auch höhere Zinseszinsen erwirtschaftet werden können. Ein Beispiel für solche Sparverträge, die sich häufig in Form von Sparbriefen präsentieren, sind etwa die Bundesschatzbriefe. Zudem ist es bei diesen Sparverträgen meist möglich, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist über sein angelegtes Geld zu verfügen.

Das Ansparkonto

Diese Sparverträge kombinieren das klassische Sparbuch mit dem Erwerb von Wertpapieren, die fest verzinst werden. Die eingezahlten Sparbeträge werden dabei in regelmäßigen Abständen dazu verwendet, Wertpapiere zu erwerben. Grundsätzlich erfolgen die Einzahlungen auf das Sparkonto dabei zwar regelmäßig, allerdings können diese Einzahlungen meist sowohl unterbrochen als auch durch Sondereinzahlungen aufgestockt werden. Diese Art von Sparverträgen sind jedoch vermehrt in die Kritik geraten, da Alternativen wie Bundesschatzbriefe oder auch eine unmittelbare Investition in Wertpapiere bessere Konditionen hinsichtlich der Rendite und der Verfügbarkeit bieten.

Das Bonussparen

Wer sich für den Sparvertrag des Bonussparens entscheiden möchte, der sollte sich dabei vorab bewusst machen, dass das Geld für eine bestimmte Laufzeit fest angelegt wird und dass innerhalb dieser Laufzeit nicht über es verfügt werden kann. Zudem werden dabei vergleichsweise geringe Zinsen gezahlt, die bei Sparbüchern üblich sind. Das Geld kann dabei in Form von Raten oder als fester, einmalig gezahlter Betrag angelegt werden. Der Vorteil des Bonussparens liegt dabei vor allem in der Bonuszahlung, die am Ende der Laufzeit zusätzlich zum ursprünglichen Einzahlungsbetrag und den erwirtschafteten Zinsen ausgeschüttet wird.

Vermögenswirksame Sparverträge

In Unternehmen kommen häufig vermögenswirksame Sparverträge zum Tragen, die gänzlich oder zum Teil vom Arbeitgeber unterhalten werden. Voraussetzung für solche Sparverträge ist dabei, dass Arbeitnehmer innerhalb von Tarifverträgen beschäftigt werden, die das Zahlen vermögenswirksamer Leistungen vorsehen. Zudem fordern Arbeitgeber dabei meist, dass die Einzahlungen nur dann übernommen werden, wenn die Arbeitnehmer bestimmte Sparverträge abschließt. Die Zahlungen erfolgen dabei unabhängig vom Anspruch der Arbeitnehmer auf eine Arbeitnehmersparzulage. Für die Form solcher vermögenswirksamer Sparverträge wird meist ein einfaches Sparkonto/Sparbuch gewählt, in das regelmäßige Einzahlungen erfolgen, um so nicht nur Kapital anzuhäufen, sondern auch entsprechende Zinserträge zu erwirtschaften. Der Arbeitgeber subtrahiert dabei die vereinbarten Sparbeträge vom Arbeitsentgelt seiner Angestellten, um sie unmittelbar auf ein eigens eingerichtetes Sparkonto und zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage zu überweisen. Für die Führung eines solchen Kontos fallen dabei keine Gebühren an, zudem sind vermögenswirksame Sparverträge dank einer sehr sicher.

Wie sehen die gesetzlichen Kündigungsfristen bei Sparverträgen aus?

Beim Abschluss von verschiedenen Sparverträgen werden auch Kündigungsfristen und Kündigungssperrfristen vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt dabei häufig zwei Jahre. Das bedeutet, dass erst zwei Jahre nach einer erfolgten Kündigung eine Kapitalausschüttung erfolgen kann. Als Kündigungssperrfrist hingegen wird der Zeitraum bezeichnet, innerhalb dessen noch keine Kündigung erfolgen darf. Die Summe aus Kündigungs- und Kündigungssperrfrist ergibt somit also die Gesamtlaufzeit des Vertrags, wobei die chronologische Reihenfolge dabei Kündigungssperrfrist – Kündigung – Kündigungsfrist – Ende der Laufzeit / Kapitalausschüttung lautet.

Sparverträge – nicht nur bei Banken

Wie eingangs bereits erwähnt, ist der Begriff des Sparvertrags im Grunde genommen ein Sammelbegriff, unter dem viele verschiedene Sparmöglichkeiten und -produkte subsummiert werden können. Dabei können die entsprechenden Produkte nicht nur von Banken und Sparkassen, sondern beispielsweise auch von Versicherungsgesellschaften angeboten werden. Spricht eine Versicherungsgesellschaft von einem Sparvertrag, so ist damit eine Versicherung gemeint, die nicht nur einen gewissen Schutz bieten soll, sondern mit deren Einzahlungen auch ein Sparen einhergeht. Ein Beispiel dafür wäre etwa eine Kapitallebensversicherung.

Fazit

Der Begriff des Sparvertrags ist äußerst breit gefächert und beschreibt kein konkretes Produkt, sondern vielmehr eine Produktart, zu der viele verschiedene Sparmaßnahmen gehören. Vorm Abschluss solcher Sparverträge sollte dabei immer darauf geachtet werden, ob alternative Geldanlage nicht gegebenenfalls zu höheren und einer besseren Verfügbarkeit führen könnten.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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