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Dienstag, März 19, 2024
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Zerobonds – Zero Coupon Bond – Ratgeber Finanzen

Zerobonds – Zero Coupon Bond

Im Deutschen wird der Begriff der Zerobonds parallel zur einheimischen Bezeichnung der Nullkuponanleihen verwendet. Zerobond ist dabei eine Abkürzung der englischen Übersetzung „Zero Coupon Bond“. Bei dieser Art von Wertpapieren handelt es sich um eine Sonderform verzinslicher Wertpapiere, bei denen keine laufenden Zinsen gezahlt werden, sondern lediglich eine Ausschüttung am Ende der Laufzeit steht. Der Anleger kann dabei aus dem Differenzbetrag zwischen Erwerbs- und Verkaufskurs Gewinne erzielen.

Arten von Zerobonds

Generell werden Zerobonds in zwei verschiedene Formen unterschieden. Die klassischen Zerobonds gestalten sich dabei so, dass der Nennwert am Ende einer Laufzeit ausgezahlt wird, wobei der entsprechende Ausgabekurs dabei noch einem Disagio unterliegt, also einem Ausgabeabschlag, der an den Anbieter der Bonds, also etwa an die zuständige Bank, gezahlt werden muss. Der Kaufbetrag liegt dabei unter dem Nennwert, der nach Laufzeitende ausgezahlt wird.

Die zweite Art der Nullkuponanleihen sind die so genannten Zinssammler. Dabei werden die Bonds bereits zum Nennwert gekauft und über die gesamte Laufzeit hinweg werden auf diesen Nennwert dann Zinsen angesammelt. Diese Zinsen können entweder festgeschrieben sein oder dem jeweiligen Marktzinssatz angepasst werden.

Generell sind Zerobonds, egal welchen Typs, von geringerer Bedeutung als andere Anlagemöglichkeiten, werden jedoch häufig als Garantieteil von Garantiefonds eingesetzt.

Chancen und von Zerobonds

Wie die meisten anderen Anlageformen auch, unterliegen auch Zerobonds gewissen Risiken und auch Chancen. So weisen diese Bonds etwa hohe Schwankungen auf, bzw. reagieren sie sehr stark auf Schwankungen des Marktzinssatzes. Diese Anfälligkeit kommt dadurch zustande, dass während der Laufzeit von Zerobonds keine Rückzahlungen und somit auch keine Wiederanlagen erfolgen können. Besonders kritisch ist diese Anfälligkeit dann für den Anleger, wenn Nullkuponanleihen abgestoßen werden, deren Restlaufzeit noch lange währt – und sofern die Marktzinsen seit dem Zeitpunkt des Erwerbs angestiegen sind.
Chancen und Vorteile von Zerobonds ergeben sich vor allem für private Anleger und durch die Art der Versteuerung dieser Anleihen. Versteuert werden müssen nämlich nur die Erträge aus den Nullkuponanleihen – und das erst zum Zeitpunkt der Ertragsausschüttung bzw. zum Zeitpunkt des Verkaufs der Anleihen. Dabei ist es durch Wiederanlage jedoch möglich, die tatsächlichen Zinserträge und deren Versteuerung in Zeiten zu verschieben, in denen man einer vergleichsweise günstigen Steuerlast unterliegt, also etwa im Ruhestand. Generell ergeben sich aus der Versteuerung der Erträge aus Zerobonds verschiedene Vorteile für Anleger, auf die im nächsten Kapitel näher eingegangen wird.

Die Versteuerung von Zerobonds

Generell werden Zerobonds, bzw. die daraus erwirtschafteten Erträge, gemäß der Abgeltungssteuer versteuert – diese Versteuerung erfolgt dabei in dem Jahr, in dem die Anleihe vorzeitig verkauft oder sie zurückgezahlt wurde. Sofern das Ende der Laufzeit erreicht worden ist, richtet sich die Versteuerung nach dem Betrag, der sich aus der Differenz zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag errechnet. Wird die Anleihe jedoch vorzeitig veräußert, so kann die Versteuerung sich entweder auf die Emissionsrendite oder die Marktrendite beziehen.

Bei der Emissionsrendite handelt es sich dabei um die Rendite, von der bei Vertragsabschluss versprochen wurde, dass sie am Ende der Laufzeit mit Sicherheit (mindestens) erreicht sein wird. Bei dieser Renditeart und der entsprechenden Versteuerung werden die Kursschwankungen nicht berücksichtigt, soll die Steuerlast jedoch nach dieser Art berechnet werden, so muss der Anleger jedoch einen Nachweis über diese Emissionsrendite erbringen.

Die Marktrendite hingegen stellt ein vereinfachtes Verfahren dar, bei der die Erträge mittels der Berechnung der Differenz aus Veräußerungs- und Kaufbetrag ermittelt werden. Bei dieser Methode werden jedoch Kursschwankungen berücksichtigt, im Gegenzug dazu ist es jedoch auch möglich, sogar etwaige Verluste zu berücksichtigen. Allerdings werden Währungsgewinne oder -verluste und sich daraus ergebende Konsequenzen jedoch heute von den Finanzämter nicht mehr zur steuerlichen Veranlassung hinzugezogen.

Grundsätzlich haben Anleger die Wahl, nach welcher Methode sie ihre Erträge aus vorzeitigen Veräußerungen von Zerobonds versteuern möchten, da sie selbst entscheiden müssen, ob sie einen Nachweis über die Emissionsrendite erbringen möchten. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, so berechnet das Finanzamt die Steuerlast generell aus der Marktrendite.

Kursgewinne und nicht vorhandenes Wiederanlagerisiko

Da Zerobonds grundsätzlich nicht mit Zinsen – zumindest nicht offensichtlich – bedacht werden, können für Anleger ordentliche Rendite erzielt werden, wenn sie ihre Anleihen über eine lange Laufzeit hinweg halten und der Nominalzeit in dieser Zeit fällt. Im Vergleich zu anderen Wertpapieren können mit Zerobonds also sogar Gewinne erzielt werden, wenn die Kurse fallen, da der Nennwert bereits bei Vertragsabschluss festgeschrieben wird. Kursgewinne hingegen können sich noch einmal positiv auf die Renditen auswirken.

Dank ihrer meist sehr langen Laufzeit wird das Wiederanlagerisiko, das darin besteht, dass die Zinsen bei einer Wiederanlage deutlich geringer ausfallen können als bei der Erstanlage, stark begrenzt, da sich in vielen Fällen die Frage einer Wiederanlage nicht mehr stellt – bzw. ein zwischenzeitlich maroder Markt sich bis zu dem Zeitpunkt der Wiederanlage bereits erholt haben kann. Für den Fall, dass außer dem Wiederanlagerisiko keine anderen Risikofaktoren bestehen, so kann man die berechnete als eine Mindestrendite betrachten.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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