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Freitag, April 5, 2024
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Flexible Studienfinanzierung dank Bildungsfonds

Bildungsfonds sind eine besondere Art der Studienfinanzierung. Dabei haben junge Menschen die Möglichkeit, ihr Studium durch Darlehen von privaten Geldgebern oder institutionellen Anlegern, die in Bildung investieren möchten, finanzieren zu lassen. Die beanspruchten Gelder können dabei sowohl der Studiengebühren und Lernmittel als auch zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten oder etwa auch von Auslandsaufenthalten genutzt werden. Einer der wichtigsten Vorteile von Bildungsfonds ist die flexible Rückzahlung, die in jedem Fall erst nach einem erfolgreichen Start ins Berufsleben einsetzt und zudem absolut einkommensabhängig ist. Die Rückzahlung, die entsprechenden Ratenhöhen und die Laufzeit werden nach dem Start in die Jobwelt nach dem Bruttoeinkommen eines jeden (ehemaligen) Beziehers individuell berechnet und festgelegt. Die zur Verfügung gestellten Beträge aus den Bildungsfonds können etwa von privaten Investoren, Stiftungen oder auch stammen.

Die Geschichte der Bildungsfonds

Die Geschichte der Bildungsfonds beginnt in den 1990er Jahren in den USA, hier wurden die ersten dieser Finanzierungsmöglichkeiten von Anbietern wie „My rich Uncle“ gegründet. In Deutschland konnten Bildungsfonds ab den frühen 2000er Jahren zunächst nur an privaten Hochschulen beansprucht werden, ehe es zu bundesweiten Konzepten bezüglich der Bildungsfonds war. Hier unterscheidet man in hochschul- und firmenspezifische Bildungsfonds. Eine Firma, die eine eigene, solche Möglichkeit bietet, ist etwa Festo. Bundesweite Konzepte hingegen bietet unter anderem das Unternehmen CareerConcept.

Vorraussetzungen zur Beanspruchung

Je nach Anbieter können die Vorraussetzungen, um sein Studium über einen Bildungsfonds finanzieren zu können, variieren. In der Regel muss sich der Student dazu jedoch im Erststudium befinden und in Vollzeit studieren. Weder Zweit-, noch Teilzeit- oder Fernstudium sind dabei zulässig. Des weiteren muss das Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule erfolgen, dabei kann diese Hochschule ihren Sitz sowohl im In- als auch im Ausland haben. Studenten an Akademien oder Berufsakademien können sich jedoch nicht um die Finanzierung durch einen Bildungsfonds bewerben. Letztlich ist es auch entscheidend, dass sich die Bewerber noch innerhalb der Regelstudienzeit befinden, bzw. diese maximal um ein Semester überschritten haben. Zudem bestehen die meisten Anbieter auf ein bestimmtes Bewerbungsverfahren, das erfolgreich durchlaufen werden muss. Bei dieser Bewerbung muss ein gültiger Immatrikulationsbescheid vorgelegt werden.

Die Bewerbung

Die Bewerbung um eine Finanzierung des Studiums durch einen Bildungsfonds kann je nach Anbieter auf verschiedene Arten erfolgen. Der Anbieter CareerConcept setzt dabei beispielsweise auf ein Online-Verfahren, bei dem die Bewerber zunächst verschiedene Daten angeben müssen. Sowohl akademische und fachliche als auch persönliche Faktoren werden dabei berücksichtigt. Die Daten werden ausgewertet, ehe die Bewerber an einem Online-Assessment-Center und gegebenenfalls an einem späteren Telefoninterview teilnehmen müssen. Für den Fall, dass alle Bewerbungsschritte erfolgreich bewältigt worden sind, versendet der Anbieter ein individuelles Finanzierungskonzept, bei dem meist mindestens zwei Vorschläge zu einer möglichen Rückzahlungsvariante vorgelegt werden. Die Bewerbungsprozedur, bzw. die Prüfung der Unterlagen dauert in der Regel vier bis sechs Wochen, die erste Zahlung erfolgt erst nach einer erfolgreich verlaufenen Bewerbung.

Die Konditionen der Bildungsfonds

Auch hierbei besteht eine Abhängigkeit vom jeweiligen Anbieter dieser Finanzierungsmöglichkeit. Meist besteht jedoch keine Altersgrenze, um sich um die Finanzierung durch einen Bildungsfonds bewerben zu können, ebenso gibt es keine bestimmtem Bewerbungsfristen, eine Anfrage kann rund ums Jahr erfolgen. Sicherheiten müssen in der Regel nicht hinterlegt werden, bzw. bestehen, eine wird jedoch meist eingeholt. Eine Förderung durch einen Bildungsfonds ist auch dann möglich, wenn bereits BAföG, ein Studienkredit oder ein Stipendium beansprucht wird. Die Prüfung der Vergabe erfolgt dabei unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem der Eltern.

Höhe, Dauer und Rückzahlung der Finanzierung

Die Gesamtsumme, die Bewerber für sich beanspruchen können, liegt bei insgesamt 30.000 Euro, ist jedoch vom Bewerber selbst und seinen individuellen Vorraussetzungen abhängig. Dabei können monatlich 1.000 Euro auf Lebenshaltungskosten entfallen, die Studiengebühren können bis zu 10.000 Euro komplett finanziert werden und zudem können Einmalaufwendungen bis zu 5.000 Euro beansprucht werden. Mit Hilfe dieser Finanzierung können Studiengebühren, Kosten für Lernmittel, Auslandsaufenthalte, Praktika und auch die allgemeinen Lebenshaltungskosten finanziert werden. Grundsätzlich ist es dabei möglich, die Finanzierungssumme nachträglich zu ändern, dazu muss jedoch ein schriftlicher Antrag eingereicht und überprüft werden. Die Mindestfinanzierungssumme liegt bei 5.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt über die gesamte Studiendauer, sofern diese in der Regelstudienzeit absolviert wird, bzw. um maximal ein Semester überschritten wird. Für die Finanzierung von Lebenshaltungskosten ist eine Mindestfinanzierungsdauer von sechs Monaten vorgesehen.

Für die Rückzahlung der beanspruchten Förderungssumme gilt meist kein bestimmter Zinssatz, der tatsächliche Rückzahlungsbetrag, bzw. dessen monatliche Raten und die entsprechende Laufzeit stehen erst dann fest, wenn der ehemalige Bezieher ins Berufsleben eingetreten ist und über ein Bruttoeinkommen verfügt, anhand dessen die individuellen Rückzahlungskonditionen ermittelt werden. Allerdings wird eine maximale Effektivverzinsung angegeben, so dass Bewerber mit dem teuersten Fall der Rückzahlung rechnen können. Von den individuellen Gegebenheiten nach Studienende ist es abhängig, ob die ehemaligen Bezieher exakt die gleiche Förderungssumme, nur einen Teil derer oder eventuell aufgrund von Zinsen mehr zurückzahlen müssen. Für den Fall einer anhaltenden Arbeitslosigkeit kann eine Rückzahlung möglicherweise jedoch gänzlich entfallen. Das Risiko hierbei trägt dann der jeweilige Anbieter.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität


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