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Montag, April 15, 2024
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Kreditinstitute dürfen Kredite weiterverkaufen

Ein aktuelles Urteil bestätigt, dass das Bankgeheimnis für Kreditinstitute kein Hinderungsgrund ist, um Kredite weiterzuverkaufen. Im aktuellen Fall hatte ein Ehepaar bei einer Raiffeisenbank einen Kredit aufgenommen, um sich dadurch den Kauf von zwei Eigentumswohnungen finanzieren zu können. Nach einigen Jahren wurde es dem Kreditinstitut zu lästig, ständig die Zinsen und Tilgungszahlungen einzutreiben. Deswegen wurde die Forderung aus dem Kredit an eine Verwertungsgesellschaft weitergeleitet selbst um das Eintreiben der Raten kümmern sollte.

Das Ehepaar hatte nach diesem Entschluss geklagt und darauf plädiert, dass es nicht rechtens sei, den Kredit an den neuen Gläubiger weiterzugeben, da dadurch das Bankgeheimnis nicht gewahrt werden würde. Vor Gericht beriefen sie sich darauf, dass die Bank nicht nur gegen den Datenschutz, sondern auch gegen das Bankgeheimnis verstoßen habe. Recht schnell stellte der Bundesgerichtshof jedoch klar, dass es keinesfalls unrechtens ist, wenn die Darlehen weiterverkauft werden. Als Bankkunde müsse man es hinnehmen, wenn die Kredite an andere Gläubiger verkauft werden.

Um sich davor zu schützen, hilft wohl nur, seinen Verpflichtungen, die man mit der Aufnahme eines Kredits eingegangen ist, regelmäßig nachzukommen. Eine Bank, die sich darauf verlassen kann, dass die Kreditnehmer ihre Raten regelmäßig zurückzahlen, wird das Darlehen sicherlich nicht verkaufen.

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