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Mittwoch, März 27, 2024
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Diskriminierung von älteren Menschen bei Vergabe von Krediten

Die meisten Menschen, die ein bewegtes Berufsleben haben, finden erst im Ruhestand die Zeit, sich ihren Freizeitaktivitäten zu widmen. Doch wenn sie die Zeit gefunden haben, fehlt es ihnen meistens am nötigen Geld. Schließlich hat heutzutage in der Welt alles seinen Preis, eine Auslandsreise mit dem Wohnmobil ebenso wie der Ausbau der Wohnung. Reichen die Ersparnisse nicht aus, setzen viele Rentner ihre Hoffnung auf einen Kredit. Dieser soll ihnen dabei helfen, ihre lang gehegten Träume zu verwirklichen. Aber es scheint so, als genießen Rentner bei Banken heutzutage keinen guten Ruf. Immer mehr ältere Menschen, die einen Kredit beantragen, werden abgelehnt.

Die Gründe hierfür liegen meist darin, dass Banken Kunden, die bereits etwas älter sind, unterstellen, dass diese ihre Raten nicht vollkommen zurückzahlen können. Und Schulden werden bekanntlich nicht weitervererbt, denn die Erben haben immer die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. In solchen Fällen greift auch die nicht. Deswegen stufen die meisten Banken das Risiko für ältere Menschen weitaus höher ein als es eigentlich ist. Bei Beantragung eines Kredit wird oftmals nicht mal eine Bonitätsprüfung durchgeführt, sondern der Kreditantrag von vornherein abgelehnt.

Es gibt aber auch Banken, die ältere Menschen durchaus einen Kredit bewilligen. Dann muss man aber mit Risikoaufschlägen rechnen, denn so wollen die Banken ihr finanzielles Risiko abfangen. Der Zinssatz, der dadurch entsteht, ist für die Bankkunden regelrecht abschreckend und nicht bezahlbar.

Allerdings ist es seit dem Jahr 2006 verboten, Personen aufgrund ihres Lebensalters zu benachteiligen. Das Allgemeine Gleichbehandlung gesetz (AGG) sagt aus, dass niemand, egal welches Alter er hat, von Banken benachteiligt werden darf. Gesetze und Regeln sind zwar schön und gut, müssen aber nicht immer eingehalten werden. So oder so ähnlich werden die meisten Banken wohl denken, denn sie setzen sich über diesen Grundsatz einfach hinweg.

Als Betroffener sollte man sich unbedingt zur Wehr setzen. Besonders wichtig ist dabei das schnelle Handeln. In einer Frist von zwei Monaten muss man seinen Anspruch geltend machen. Hierfür reicht es vollkommen aus, als Betroffener Indizien darzulegen, anhand derer man eine Benachteiligung vermuten könnte. Zum Beispiel könnte dies eine diskriminierende Bemerkungen des Kreditsachbearbeiter sein. Wichtig ist, dass man zu solchen Gesprächen immer eine Begleitperson mitnimmt, die im Ernstfall als Zeuge auftreten könnte. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich an die Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes zu wenden und diese über den Vorfall zu informieren.

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