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Donnerstag, April 18, 2024
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Neues Gesetz zur Einlagensicherung tritt in Kraft

Neues Gesetz zur Einlagensicherung tritt in Kraft

Der erste Juli 2009 war ein Tag neuer Reformen. Dass dabei auch die Verbraucher nicht zu kurz kamen, sieht man vor allem am neuen Gesetz der Einlagensicherung. Bisher waren Summen beim Sparen nur bis 20.000 Euro abgesichert. Seit gestern sind allerdings Einlagen bis zu 50.000 Euro gesichert. Für 2011 ist sogar vorgesehen, dass die Haftungsgrenze der Banken bei 100.000 Euro liegt.

Doch die Reform beinhaltet nicht nur Regelungen über die Höhe der Einlagensicherung, sondern schreibt auch vor, dass Sparer schneller entschädigt werden sollen. Spätestens 30 Tage nach einer Bankpleite muss das Geld fließen. Darüber dürften sich zahlreiche Bundesbürger sehr freuen.

Auf Grund der schlechten Wirtschaftslage waren nicht nur immer weniger Menschen dazu bereit, Ausgaben zu tätigen, sondern zahlreiche Konten bei Banken wurden aufgelöst. Viel Bürger hatten Angst davor, dass ihre Spareinlage bei den Banken nicht gut genug aufgehoben ist und horteten ihr Geld lieber Zuhause. Bei den momentan niedrigen Zinssätzen ist dies auch nicht weiter verwunderlich.

Ob es bald auch Neureglungen für Kredite geben wird, ist noch offen. Während Unternehmen größtenteils von der Regierung unterstützt werden, haben Kleinunternehmer oder Selbständige nur sehr geringe Chancen, von Banken einen Kredit bewilligt zu bekommen. Neben hohen Zinssätzen bei Krediten sind auch stärkere Bonitätsprüfungen Schuld daran, dass immer weniger Kredite aufgenommen werden können. Es scheint nicht so, dass der Regierung daran gelegen ist, auch in diesem Fall Abhilfe zu schaffen. Aber wenigstens haben Bürger jetzt einen größeren Anreiz zu sparen. Dadurch hofft die Regierung, dass sich das Vermögen schneller häufen wird und dann in die Wirtschaft fließen kann. Zudem sollen Banken so vor dem Ruin bewahrt werden.

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