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Donnerstag, März 28, 2024
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Landesregierung lenkt ein beim Sparkassengesetz

Landesregierung lenkt ein beim Sparkassengesetz

Sowohl die Opposition als auch die Sparkassen selbst zeigen sich zufrieden darüber, dass die Landesregierung in Bezug auf das geplante Sparkassengesetz eingelenkt hat. In diesem sollte es heißen, dass die WestLB, sofern sie nicht mehr zum großen Teil der öffentlichen Hand gehört, ihre Funktion als Zentralbank der Sparkassen und als Girozentrale verliert. Erleichterung herrscht vor allem, weil Opposition und Sparkassen besorgt darüber waren, dass ein Verkaufen der Landesbank auf Dauer zur Privatisierung von Sparkassen führen könnte. Giesela Walsken, Vize- Fraktionschefin der Sozialdemokratischen Partei nannte das dem Handelsblatt gegen über eine „schwere Niederlage für den Finanzminister“. Sylvia Löhrmann indes ist der Auffassung, ihr „Widerstand war berechtigt“.

 

Völlig ausgeschlossen sei eine Privatisierung der Sparkassen in Nordrheinwestfalen jedoch noch nicht, wenn man sich das so genannte Trägerkapital ansieht, welches als Stammkapital umschrieben werden kann. Dieses darf nicht gehandelt und in keiner Weise frei verwendet werden. Ein Kippen dieses Verbotes über das Europäische Recht sei aber möglich, woraus in der Tat die Möglichkeit von Privatisierungen entstehen könnte. Ein Funktionär der Sparkasse sagte, er sei der Meinung, dass das Wichtigste überwunden sei und „Reizthemen (…) entschärft“ wurden. Ein neuer Gesetzesentwurf spricht von einer möglichen, auf freiwilliger Basis basierenden, Zusammenarbeit zwischen Sparkassen und Landesbank. Sparkassen erwirtschaften Eigenkapital durch das Zurückführen von Überschüssen in eine Sicherheitsrücklage. Laut dem Gesetzesentwurf sollen Teile dieses Überschusses als Trägerkapital gelten. Der Grund sei einfach, mehr Transparenz zu schaffen, um die wirtschaftliche Lage besser einschätzen zu können.

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